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Deregulierung des Strommarktes in Japan

Revision des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Deregulierung des Strommarktes in drei Stufen

Im Rahmen der World Smart Energy Week findet in Tokyo von 25-27. Februar 2015 die erste Messe zur Liberalisierung des Strommarktes in Japan, die Energy Liberation Japan 2015, statt.

Diese schafft Kapazitäten von geschätzten 7,5 Tr. Yen und es ergibt sich insofern ein interessanter neuer Markt. Die Libralisierung jedoch ist noch nicht vollständig erreicht, so gilt die frei Auswahl der Netzbetreibers im Moment noch ausschließlich für Großkunden.

Um ein drastische Reform des Gesetzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Deregulierung des Strommarktes zu erreichen, wurde dem Parlament im Jahr 2013 ein Reformentwurf vorgelegt. Der Inhalt ist der gleiche, der im Juni im Unterhaus Zustimmung fand und im Oberhaus überstimmt worden war. Weil die Regierungspartei im Juli nach den allgemeinen Wahlen auch im Oberhaus die Mehrheit hatte, konnte der Entwurf dann ohne Schwierigkeiten angenommen werden.

Die Liberalisierung soll Probleme des bisherigen Systems lösen. Als solche können vor Allem drei Aspekte genannt werden. Erstens die Schwierigkeiten bei der Versorung über Regionalgrenzen hinweg, zweitens wenig Wettbewerb und schließlich kaum zentrale Kontrolle über den eingespeisten Energiemix.

Die Neugestaltung des Stromnetzes durch die Revision des Gesetzes für Elektrizitätsversorgungs-unternehmen zur Deregulierung des Strommarktes entwickelt sich über drei Stufen. Auf der ersten Stufe werden Angebot und Nachfrage regionenübergreifend aufeinander abgestimmt und eine “Überregionale Koordination von Übertragungsnetzbetreibern” aufgebaut.

Ausführungsfrist Frist zum Einbringen der Gesetzesentwürfe

1.Stufe

Aufbau der Organisation der überregionalen
Koordination von Übertragungsnetzbetreibern
Das Ziel soll bis April 2015 umgesetzt werden
Er wurde April 2013 in der regulären Sitzungsperiode
des Parlament vorgelegt und beschlossen. (Programm für Stufe 2 und 3 wurde
festegelegt)

2. Stufe

Vollkommene Liberalisierung für die Beteiligung von
einzelen Stromhändlern
Das Ziel soll bis 2016 umgesetzt werden
Wurde Juni 2014 vorgelegt und beschlossen

3.Stufe

Der gesetzlichen Trennung entsprechend wird
weitere Unabhängigkeit im Bereich der Stromverteilung gesichert und auch der
Strommarkt für Privatkunden wird liberalisiert

Das Ziel soll von 2018 bis 2020 umgesetzt werden
Soll 2015 dem Parlament vorgelegt werden

Stufe 1, also der Aufbau einer überregionalen Koordination von Übertragungsnetzbetreibern wird am 22. August 2014 vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) mit der Gründung der Organisation für die überregionalen Koordination von Übertragungsnetzbetreibern am 1.April 2015 beginnen. Sie analysiert die Pläne für Angebot und Nachfrage und die Verteilnetzpläne der einzelnen Anbieter.

Auf der zweiten Stufe soll die Liberalisierung auf den privaten Sektor, bzw. auf Verbraucher mit einem Verbrauch von bis zu 50kW ausgeweitet werden. Diese machen 37% des Gesamtenergieverbrauchs aus.  Im Gesetz zum Energiegeschäft wurden über die Revisionen der Betriebslizenzen außerdem bereits die Trennung der Bereiche Stromerzeugung, -übertragung und -versorgung ab 2016 festgelegt.

Im dritten Schritt werden dann von 2018 bis 2020 die Übertragungssektoren der großen Stromlieferanten entbündelt. Während Stromproduzenten und -händler im Wettbewerb stehen, werden Systembetreiber und Stromhandel Regulierungen unterliegen. Die Trennung der einzelnen Bereiche kann jedoch auch durch Gründung von Tochterfirmen erfolgen.

 

Quelle:
http://www.enecho.meti.go.jp/category/electricity_and_gas/electric/pdf/seido1206.pdf
http://www.meti.go.jp/policy/energy_environment/energy_policy/denjihou/pdf/201312_pamph.pdf

最終変更日時 2015年2月21日12:41 AM