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EVs und Hybrid-Kfz in Japan

Neue Fahrzeugklassen nach Motorenleistung

MLIT denkt über Neueinteilung von EVs und HVs nach

Das Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus (MLIT) hat beschlossen, für Elektrofahrzeuge (EV), für die in Japan künftig mit immer rascherer Verbreitung gerechnet wird, neue Kriterien für die Einteilung in Fahrzeugklassen anhand der verbauten Motorenleistung einzuführen – gegenwärtige existiert lediglich eine Unterteilung in zwei Fahrzeugklassen. Damit soll verhindert werden, daß auch in kleineren Kfz, welche im Falle eines Kfz mit Verbrennungsmotor bereits als Kleinstkraftwagen (軽自動車 kei-jidōsha, Hubraum bis 660 cm³ (64 PS) bzw. Abmessungen von je unter 3,30 m Länge, 1,40 m Breite und 2,00 m Höhe) eingeteilt würden, leistungsstarke Motoren verbaut werden und so ein Sicherheitsrisiko ergeben könnten.

Laut dem derzeit gültigen „Straßen- und Transportfahrzeuggesetz” (道路運送車両法 Dōro unsō sharyō hō) werden herkömmliche Pkw anhand ihres Hubraums und ihrer Abmessungen in die vier Gruppen futsū (普通 Standardwagen), kogata (小型 Kleinwagen), kei-jidōsha (軽自動車 Kleinstkraftwagen) und gentsuki/minikā (原付き bzw. ミニカー Mopeds bis 50 cm³ und „Minicars“) eingeteilt.

PKW_Klassifikation

Fahrzeugklassen bei EVs: Weg vom Doppelsystem

Bei Elektrofahrzeugen besteht gegenwärtig eine Art Doppelsystem. Zwar werden auch Elektrofahrzeuge standardmäßig nach der in ihnen verbauten Motorenleistung unterteilt. Dies erfolgt bislang jedoch nur in die zwei Klassen „Minicars“ (ミニカー minikā) mit Leistungen bis 0,6 kW und Fahrzeuge, die diesen Wert überschreiten.

Die Pkw dieser zweiten Klasse (Leistungen über 0,6 kW) werden darüberhinaus statt nach ihrer konkreten Motorleistung bislang nach ihren Abmessungen in die oben aufgeführten drei Klassen Standard-, Klein- und Kleinstkraftwagen eingeteilt. Dadurch ergibt sich die paradoxe Situation, daß beispielsweise auch Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung, die der eines Verbrennungsmotors mit 3000 cm³ Hubraum entspricht, gesetzlich als Kleinstkraftwagen eingeteilt werden, solange die Abmessungen des Fahrzeugs diesen entsprechen. Bleibt dieser Zustand unverändert, wird befürchtet, daß vermehrt Motoren in Karosserien zum Einsatz kommen könnten, welche für diese nicht ausgelegt sind, bzw. daß auf diese Weise die Kostenvorteile der Kleinstkraftwagen auch von hochmotorisierten Fahrzeugen genutzt werden könnten: Kfz-Steuer und Mautgebühr für Japans Schnellstraßen sind für kei-jidōsha deutlich niedriger.

Neue Fahrzeugklassen: Konkreter Entwurf noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr soll hierfür ein konkreter Entwurf eingebracht werden und damals weltweit zum ersten Mal eine Klassifizierung von Elektrofahrzeugen anhand ihrer Motorleistung vorgenommen werden. Einhergehend mit der Neueinteilung der Fahrzeugklassen für EVs, sollen auch für Hybridfahrzeuge (HV), in denen sowohl Verbrennungs- als auch Elektromotoren als Antrieb zum Einsatz kommen, die bestehenden Normen überdacht werden. Diskutiert wird beispielsweise die Idee, das derzeitige, ausschließlich nach Hubraum unterteilende System dahingehend abzuwandeln, daß fortan nach dem Gesamtwert der verbauten Leistung von Elektro- und Verbrennungsmotoren im Fahrzeug eingeteilt werden könnte.

Die Zahl der in Japan verkauften Hybridfahrzeuge nimmt weiter rasch zu: Gab es nach Angaben des Verbands der japanischen Automobilindustrie 1998 ca. 20.000 Hybrid-Kfz im Land, so waren es 2008 bereits über 530.000 Fahrzeuge. Auch bei den Elektrofahrzeugen gewinnt der Markt zunehmend an Bewegung: Nachdem 2009 bereits Mitsubishi sein Elektro-Kfz „iMiEV“ auf den Markt brachte feiert nun auch Nissan Erfolge mit dem EV „Leaf“. Dieses soll zwar erst ab Dezember 2010 ausgeliefert werden, doch haben die bislang eingegangenen Vorbestellungen hierfür bereits die anvisierten 6000 zu verkaufenden Einheiten für dieses Jahr überschritten.

Quelle:
Nihon Keizai Shinbun, 24.6.2010, S.3

Link zum Ministerium:
MLIT, Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus

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最終変更日時 2010年6月29日4:07 PM