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Neues Energiegesetz – weitere Förderung der PV in Japan

Photovoltaik für Heimanwender attraktiver und leichter zu finanzieren, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern

Am 1. Juli 2009 wurde das „Gesetz zur Optimierung der Energieversorgung“ (エネルギー供給構造高度化法 enerugī kyōkyū kōzō kōdoka hō) beschlossen und tritt innerhalb der nächsten zwei Jahre in Kraft. Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist es, Japans Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sukzessive zu verringern. So werden die japanischen EVU verpflichtet, bis 2020 mindestens 50% der erzeugten Strommenge aus der nichtfossilen Energiequellen zu gewinnen – aus Kernkraft oder erneuerbaren Energieen wie Solar- und Windkraft. Ähnliche Pflichtquoten sind auch für Gas- und Erdölgesellschaften vorgesehen, welche fortan bestimmte Mengen Biokraftstoffe bzw. Biomasse umsetzen müssen.

Strom aus PV soll auf das 40fache steigen

Bereits bis zum Jahr 2030 ist eine Steigerung der solar erzeugten Strommenge auf das Vierzigfache des jetzigen Niveaus vorgesehen. Für die praktische Umsetzung der Einspeisung solch großer Strommengen werden bereits erste Feldversuche in landesweitem Maßstab von 10 japanischen Energieversorgungsunternehmen betrieben. Dabei sollen u.a. die Auswirkungen von wetterbedingten Leistungsschwankungen auf das Stromnetz untersucht werden. Die Kosten für das Projekt betragen über drei Jahre  1,4 Mrd. Yen (ca. 100 Mio. Euro) und werden zur Hälfte von staatlicher Seite getragen. Bei den Tests werden insgesamt 111 PV-Anlagen der teilnehmenden EVUs mit einer Gesamtleistung von 1,5 GW zusammengeschlossen, mit dem Stromnetz verbunden und Untersuchungen angestellt, inwieweit die Leistung des gesamten Systems dadurch beeinflußt wird.

Weitere Förderung von PV-Anlagen für Wohnhäuser

Um den geplanten Ausbau der Solarenergie zu unterstützen, sieht das „Gesetz zur Optimierung der Energieversorgung“ auch Maßnahmen für die Förderung der Photovoltaik im Heimanwenderbereich voraus. So ist von der japanischen Regierung noch in diesem Jahr eine deutliche Erhöhung der Einspeisevergütung geplant – die EVU werden verpflichtet, von Privathaushalten solar erzeugten Strom mit dem etwa doppelten Preis anzukaufen. Hintergrund sind die weiterhin relativ hohen Kosten für die Anschaffung einer PV-Anlage für den Haushaltsbereich. Bei einer durchschnittlichen Anlage (3-4 kW) werden Kosten in Höhe von etwa 2 Millionen Yen (ca. 15.000 Euro) fällig, so daß auch bei Nutzung der verschiedenen Fördergelder es im derzeitigen System bis zur Amortisierung der Anlage etwa 20 Jahre dauert. Indem man die Einspeisevergütung auf etwa das Doppelte erhöht, glaubt das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) den Amortisierungszeitraum auf 10-15 Jahre verkürzen zu können. In einer jüngst vorgelegten Beispielrechnung geht man für den Fall einer PV-Anlage mit 3,5 kW Leistung und einem Anschaffungspreis von 1,85 Mio. Yen (ca. 13.700 Euro) dank der neuen Einspeisevergütung von einer Amortisierung in nunmehr 10 Jahren aus.

Schwachstellen des Systems

Eine direkte Folge des neuen Systems sind zunächst erhöhte Strompreise für die Endabnehmer. Das METI rechnet damit, daß durch die Einführung der neuen Festpreiseinspeisevergütung den japanischen EVU im Jahr 2010 Mehrkosten in Höhe von 80 bis 90 Mrd. Yen (ca. 590 bis 665 Mio. Euro) entstehen werden, die auf die Endverbraucher umgewälzt werden können. Zusätzlich vermutet man eine weitere Verteuerung der Stromrechnungen, wenn in fünf bis zehn Jahren PV-Anlagen noch weitere Verbreitung erfahren haben werden.

Ein weiterer Punkt, der in der Beispielrechnung des METI unberücksichtigt bleibt, sind Kosten durch Leistungsverluste und Defekte bei PV-Anlagen von Heimanwendern. Im allgemeinen geben japanische Hersteller eine 10-Jahres-Garantie und tauschen defekte Anlagen kostenlos aus, wenn innerhalb dieser Zeit die Stromerzeugungsleistung um mehr als 10% sinkt. Und tatsächlich weisen laut Daten des AIST (National Institute of Advanced Industrial Science and Technology, 産業技術総合研究所 sangyō gijutsu sōgō kenkyūsho) über 10% der Panele in den ersten 10 Jahren ihres Betriebs Defekte auf, die einen Austausch erforderlich machen. In einer Studie, in der 257 Haushalts-PV-Anlagen auf ihren Wartungszustand und Leistungsfähigkeit untersucht wurden, ergaben sich 34 Fälle (13%), in denen Module ausgetauscht werden mußten. Noch anfälliger für Defekte zeigten sich die Wechselrichter, die den von den Solaranlagen erzeugten Gleichstrom in für das Heim nutzbaren Wechselstrom wandeln. Hier sind es innerhalb der ersten 10 Jahre schon 17% Reparaturfälle. Das größte Problem sei, daß es kein System regelmäßiger Wartungsinspektionen gibt – diese sind gesetzlich erst für Anlagen mit einer Leistungen über 20 kW vorgeschrieben. Im Falle einer durchschnittlichen 3-kW-Anlage ergeben sich so für Hersteller und Händler  keine Pflichten und die Aufgabe, den sicheren Betrieb zu gewährleisten, obliegt somit  einzig dem Anwender, dem es jedoch in der Regel sowohl an Fachkenntnissen als auch an Ausrüstung zur Wartung mangelt. Leistungsabfälle der eigenen PV-Anlagen werden so beispielsweise auch im Falle eines Defektes oft als wetterbedingt mißverstanden und bleiben daher unentdeckt.

Da unentdeckte Defekte neben Leistungseinbußen auch enorme Risiken bergen, zeigen sich aber auch Tendenzen, ein System regelmäßiger Nachkontrollen zu etablieren. Kyocera etwa setzt als Bedingung für seine 10-Jahre-Garantie die Teilnahme an einer kostenpflichtige Inspektion aller 4 Jahre voraus, welche mit Kosten von etwa 20.000 Yen (ca. 150 Euro) zu Buche schlägt. Dies ist jedoch noch die Ausnahme. Die Regel ist, daß die meisten Hersteller und Installateure erstmalig nach Beschwerden durch die Anwender die Anlagen auf Defekte untersuchen.

Quellen:
Nikkei Business vom 13.07.2009
Meldung auf Nikkei Net vom 22.5.2009

last modified 2009-07-28 20:12